Gesundheit bewahren mit entsprechender Vorsorge geht mit verschiedenen Produkten. In meinem Beitrag heute geht es um die Württembergische Versicherung und deren Zusammenarbeit in diesem Bereich mit der vividabkk als gesetzlicher Versicherung. Diese Kooperation mit der Württembergischen Versicherung besteht schon seit 2021.
Mit dieser Zusammenarbeit möchte die Württembergische Versicherung ihren Kunden die Möglichkeit schaffen, gute Leistungen im Krankenversicherungsbereich mit einer Zusatzversicherung der Württembergischen in Zusammenarbeit einer gesetzlichen Krankenversicherung zu schaffen.
Normal wird nach dem Sachleistungsprinzip mit einer gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet, das kennt jeder gesetzlich Krankenversicherte. Der Versicherte hat hier gar keinen direkten Kontakt mit den Kosten, das läuft im Hintergrund – auf Rezept/Überweisung etc..
Bei einem Kostenerstattungsprinzip – wie bei diesem Modell hinterlegt – läuft die Abrechnung wie bei Privatpatienten ab und ist nach Beantragung und in Abstimmung mit der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Der Ablauf ist dann wie folgt: Der Kunde lässt sich behandeln, bekommt die Rechnung vom Arzt und reicht dann die Rechnung zuerst an die gesetzliche Krankenversicherung ein. Wegen der Zusammenarbeit der vividabkk mit der Württembergischen reicht diese dann die Rechnung nach der Erstattung ihres Teils der Rechnung direkt an die Württembergische Versicherung weiter, die dann dank der vorher abgeschlossenen Zusatztarife bei der Württembergischen, den Rest übernimmt. Natürlich nur für die versicherten Leistungen. Da sollten Sie sich vor der Behandlung gut informieren. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Ärzte, die Sie in Anspruch nehmen, eine Kassenzulassung haben müssen, sonst klappt diese Form der Abrechnung nicht.
Um diese Leistungen in der beschriebenen Form in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie Mitglied der vividabkk sein und eine Zusatzversicherung der Württembergischen Krankenversicherung haben. Die dafür benötigten Angebote erstelle ich Ihnen gerne und wenn Ihnen dann alle Leistungen gefallen, stelle ich für Sie den Antrag bei der Württembergischen.
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