Berufskrankheit – wer hilft mir bei der Anerkennung meiner Krankheit bei der Berufsgenossenschaft?

Rechtsschutzversicherung – brauche ich diese oder nicht?
Oft werde ich in Beratungsgesprächen gefragt, ob eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist oder ob man diese braucht. Ich als Versicherungsmaklerin meine, daß eine Rechtsschutzversicherung zum Grundschutz gehört, doch ich spreche nur Empfehlungen aus und ob eine Versicherung beantragt wird oder nicht, liegt an jedem Kunden selbst.

Ebenfalls wird mir häufig mitgeteilt, ich bin doch ein friedfertiger Mensch und bis jetzt habe ich mich noch mit keinem Menschen so heftig gestritten, daß ich eine Rechtsschutzversicherung gebraucht hätte. Doch der Streit muß ja nicht von Ihnen ausgehen. Im Straßenverkehr kann jeder von uns auch ohne Schuld in einen Unfall verwickelt werden und oft braucht man dann eine gute Rechtsschutzversicherung, um sein Recht auch durchzusetzen. Und der folgendende Fall eines Arbeitnehmers zeigt uns auch auf, daß wir nicht streitsüchtig sein müssen, um eine Rechtsschutzversicherung zu benötigen:

Leistungsfall zum Sozialgerichts-Rechtsschutz

Berufskrankheit und Berufung

Ein treuer langjähriger Kunde ist seit über 30 Jahren in einem metallverarbeitenden Betrieb in der Produktion tätig. Er schleift dort u.a. Aluminiumrohlinge.

Der Hausarzt diagnostiziert bei Ihrem Kunden eine schwere Bronchitis. Er überweist ihn daraufhin an einen Lungenfacharzt. Dieser äußert den Verdacht, dass Ihr Kunde an einer „Aluminiumlunge“ erkrankt sein könnte. Weitere Untersuchungen deuten auf diese Berufskrankheit hin. Die „Aluminiumlunge“ wird durch das langjährige Einatmen von Aluminiumstaub ausgelöst.

Ihr Kunde beantragt bei der Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Berufskrankheit. Diese lehnt aber nach ersten Untersuchungen ab.

Nach erfolglosem Widerspruch muss Ihr Kunde Klage beim Sozialgericht erheben. Auch die vom Sozialgericht beauftragten Sachverständigen kommen zu dem Ergebnis, dass es sich nicht um eine Aluminiumlunge handelt. Nach fünf Jahren Verfahrensdauer weist das Gericht die Klage ab.

Ihr Kunde legt daraufhin Berufung ein. Das Landessozialgericht sieht aber keine Veranlassung, auf Kosten der Staatskasse weitere Gutachten einzuholen. Ihr Kunde macht von seinem Recht Gebrauch, dass ein von ihm benannter Arzt gutachterlich angehört wird. Dafür muss er einen Vorschuss in Höhe von 2.000,- € beim Sozialgericht einzahlen.

Doch auch dieses Gutachten überzeugt das Gericht nicht. Das Gericht führt aus, warum seiner Meinung nach die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufskrankheit nicht erfüllt sind. Ihr Kunde nimmt auf Anraten des Gerichts die Berufung zurück und findet sich mit der Ablehnung seiner Ansprüche ab. Mittlerweile sind seit der ersten Antragsstellung bei der Berufsgenossenschaft über 7 Jahre vergangen.

Die AUXILIA hilft Ihren Kunden

Der gezahlte Vorschuss für das Gutachten deckt die tatsächlich entstandenen Kosten nicht ab. Ihr Kunde muss ca. 1.500,- € nachschießen.

1.100,- € fallen für seinen Rechtsanwalt an und 3.500,- € für die gerichtlichen Sachverständigen. Insgesamt kostet ihn das Verfahren über 4.600,- €. Die Kosten werden von der AUXILIA vollständig übernommen.

Hintergrund

Die Leistungsart Sozialgerichts-Rechtsschutz findet sich im Privat-Rechtsschutz für Privat- und Geschäftskunden wieder. Der Privat-Rechtsschutz ist in allen Rechtsschutz-Kombinationen der AUXILIA enthalten.

Als Versicherungsmaklerin arbeite ich schon lange Jahre mit der KS Auxilia zusammen. Das Preis-Leistungsverhältnis stimmt und die KS-Auxilia ist ein reiner eigenständiger Rechtsschutzversicherer, was für die Kunden natürlich von Vorteil ist.

Die Vielzahl der angebotenen Tarifvariationen bietet für jedes Bedürfnis die richtige Absicherung. Ich berate Sie gerne telefonisch, online oder persönlich zu den Tarifen oder schicke Ihnen ein Angebot nach Wunsch zu. Die Beiträge, die Sie zahlen sind gleich – egal, ob Sie online selbst dort abschliessen oder ob Sie vorher von mir Ihre Fragen beantwortet bekommen und ich diese Versicherung für Sie beantrage!