In kleinen Schritten zu Grabe getragen – das gesetzliche Sterbegeld!

Können Sie sich noch an gesetzliches Sterbegeld erinnern? Gesetzliches Sterbegeld war lange in Deutschland eine Selbstverständlichkeit, denn schon unter Bismarck wurde in Deutschland gesetzliches Sterbegeld eingeführt und dies in ausreichender Höhe. Doch das Sterbegeld wurde erst Stück für Stück gekürzt und dann, ohne große Diskussion, endgültig zu Grabe getragen. Eine große Diskussion in der Öffentlichkeit blieb aus, während bei weniger massiven Einschneidungen in anderen Bereichen regelmäßig ein Aufschrei durch die Bevölkerung ging. Vielleicht lag dies an der schleichenden Abschaffung oder doch daran, dass das Thema Tod immer noch für einen großen Teil der Bevölkerung ein schwieriges Thema ist.

Noch Anfang der 80er Jahre wurde gesetzliches Sterbegeld in beträchtlicher Höhe ausgezahlt. Zu dieser Zeit war das Sterbegeld noch einkommensabhängig und lag im Durchschnitt bei 4.200 DM. Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde gesetzliches Sterbegeld bereits halbiert und so betrug es 1989 nur noch 2.100 DM und Neuversicherte hatten gar keinen Anspruch mehr. Massiv wurde die Kürzung zum 01.01.2004 auf 525 Euro. Das gesetzliche Sterbegeld in dieser Höhe wurde noch bis 01.01.2004 gezahlt und dann wurde gesetzliches Sterbegeld endgültig zu Grabe getragen.

Heute ist gesetzliches Sterbegeld kein Thema mehr und im Trauerfall müssen die Angehörigen für die Bestattungskosten komplett aufkommen, wenn als Ersatz für das gesetzliche Sterbegeld keine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde. Doch gerade, weil das Sterbegeld sehr leise zu Grabe getragen wurde, gibt es auch heute noch viele Menschen, die keinen Ersatz für gesetzliches Sterbegeld geschaffen haben und entsprechend müssen Angehörige im Durchschnitt Begräbniskosten in Höhe von durchschnittlich 5.000 Euro selbst tragen, was eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung darstellt.

Möchten Sie Ihre Angehörigen vor der finanziellen Belastung schützen, so sollten Sie sich klar sein, dass aktuell kein Cent gesetzliches Sterbegeld gezahlt wird. Daher obliegt es jedem selbst, eine Absicherung in passender Höhe zu treffen und in Form einer privaten Sterbegeldversicherung vorzusorgen. Eine Sterbegeldversicherung kann  bis ins hohe Alter abgeschlossen werden und gehört – anders als das Sparbuch o.ä. – zum Schonvermögen. Wenn man nicht monatlich sparen möchte, kann man gut mit einer Einmalzahlung vorsorgen und so sogar noch Geld freisetzen.

Wenn es Sie interessiert, wie das geht, freue ich mich auf Ihren Anruf oder Ihre Email.