Unfallschutz im Betrieb – wichtig oder nicht?

Es passiert im Bruchteil einer Sekunde: Ein Unfall mit womöglich schrecklichen Folgen geschieht meist völlig unerwartet. Nichts ist mehr so, wie es war. Das Leben wird aus den Fugen gerissen. Wohl dem, der für einen solchen Fall durch entsprechende Versicherungen für den Unfallschutz am Arbeitsplatz und im privaten Bereich Vorsorge getroffen hat.

Ein wichtiges Thema: Unfallschutz im Betrieb

Glücklicherweise sind die Zeiten, als Arbeitnehmer mit Leib und Leben schutzlos den Gefahren im Berufsleben ausgesetzt waren, schon lange vorbei. Jeder Betrieb ist für den Unfallschutz am Arbeitsplatz verantwortlich. Grundlagen für den Unfallschutz im Betrieb sind die Richtlinien der diversen Berufsgenossenschaften. Diese sind spezifisch für die jeweiligen Branchen und Berufsgruppen ausgelegt und gewährleisten mit ihren Vorschriften  ein hohes Maß an Sicherheit und damit den Unfallschutz am Arbeitsplatz. Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften zum Unfallschutz im Betrieb müssen in jedem Unternehmen umgesetzt werden, auch die Ein-Mann-Firma  unterliegt den Vorschriften zum Unfallschutz am Arbeitsplatz. In Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern muss, das ist gesetzlich vorgeschrieben, ein Sicherheitsbeauftragter über die Einhaltung der Maßnahmen zum Unfallschutz im Betrieb wachen und so für die Arbeitssicherheit der Angestellten sorgen. Allerdings wird auch vom Arbeitnehmer verantwortungsbewusstes und vorausschauendes Handeln erwartet, denn dadurch kann der Unfallschutz am Arbeitsplatz erhöht werden. Zu beachten ist außerdem, dass der Unfallschutz im Betrieb, der von der Berufsgenossenschaft gewährleistet wird, meist nur geringe Höhen absichert und außerdem tatsächlich nur während der Arbeitszeit gilt. Wer klug ist, sucht umfassende Alternativen.

Durch entsprechende Versicherungen den Unfallschutz im Betrieb erhöhen

Nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Arbeitnehmer selbst haben die Möglichkeit, ihren persönlichen Unfallschutz am Arbeitsplatz zu optimieren, und zwar mit einer Unfallversicherung. Selbstverständlich bürgt eine Versicherung nicht für den Unfallschutz im Betrieb, indem sie einen Unfall verhindert, aber sie schützt vor den möglicherweise fatalen finanziellen Folgen eines Unfalls zu verhältnismäßig geringen Prämien. Die private Unfallversicherung gilt rund um die Uhr, 24 Stunden, und deckt sowohl den privaten Bereich als auch den Unfallschutz am Arbeitsplatz ab. Eine weitere Alternative besteht darin, dass der Arbeitgeber sich aktiv um den Unfallschutz am Arbeitsplatz bemüht und seinen Arbeitnehmern den Beitritt zu einer Gruppenunfallversicherung ermöglicht. Diese dient in erster Linie dem Unfallschutz im Betrieb, gilt allerdings in der Regel ebenfalls 24 Stunden und deckt daher auch den privaten Bereich ab. Häufig übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für diese Versicherung, um die Arbeitnehmer durch diese Maßnahme zum Unfallschutz am Arbeitsplatz an den Betrieb zu binden. Genausowichtig wie der dann bestehende Unfallschutz für den Arbeitnehmer ist die persönliche Bindung zum Unternehmen, die durch diese Art der Vorsorge entsteht. Der Arbeitnehmer ist froh, daß sein Arbeitgeber sich für ihn interessiert und für ihn vorsorgt und der Arbeitgeber bindet seine Arbeitnehmer an sein Unternehmen und sichert sich so ein gutes Betriebsklima, welches enorm wichtig für den Erfolg des Unternehmens ist.

Wichtiger Punkt beim Versicherungsvergleich: die Bergungskosten

Wer sich für eine Unfallversicherung entscheidet, um seinen Unfallschutz im Betrieb und im privaten Bereich zu optimieren, sollte sich gründlich informieren und die Versicherungen, die Unfallschutz am Arbeitsplatz in Verbindung mit dem privaten Unfallschutz anbieten, sorgfältig vergleichen. Ein oft viel zu wenig beachteter Punkt sind die Bergungskosten, die meist sogar kostenfrei eingeschlossen werden können. Bezüglich der Bergungskosten sollte man, selbst wenn man schon im Besitz einer Versicherung ist, die den Unfallschutz im Betrieb und in der Freizeit gewährleistet, auch ältere Policen nochmals kritisch überprüfen und gegebenenfalls nachlegen. Eine Beratung zum Thema Unfallschutz im Betrieb und im Privatbereich durch einen kompetenten, seriösen Versicherungsfachmann – besser noch eine seriöse Fachfrau 😉 – ist in jedem Fall empfehlenswert.

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