Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Zu einer guten Vorsorge gehören neben den abzuschliessenden Versicherungen im Vorsorgebereich wie zum Beispiel private Rentenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen und private Pflegeversicherungen und und und …. natürlich auch die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht.

Zuallererst ist es wichtig, daß man die richtige Person aus seinem Umfeld bevollmächtigt. Es kommt nicht nur darauf an, daß die Person nett ist. Sie muß auch fähig sein, die Bevollmächtigung so umzusetzen wie es sich der betroffene Mensch gewünscht hat und im Falle von vermögenden Menschen, wenn z.B. auch Immobilien etc. vorhanden sind, sollte diese bevollmächtigte Person auch fähig sein, die Immobilien und das Vermögen im Sinne der betroffenen Person zu verwalten und zu verwenden.

Einfach und klar gesagt, ist es für jeden Menschen ab 18 Jahren wichtig, eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu haben.

Es kommt eben leider auch vor, daß es aufgrund von Unfällen oder anderen unerwünschten Krankheitsfällen in jedem Alter dazu kommen kann und dann ist es immens wichtig, diese Verfügungen getroffen zu haben. Denn in diesen Fällen ist das Erreichen der gesetzten Ziele nicht mehr möglich und alles ist anders …. .

Bei einer Patientenverfügung lege ich meine medizinischen Wünsche fest für den Fall, daß eine Situation eintritt, in der ich nicht mehr ansprechbar bin bzw. nicht mehr in der Lage bin, mich zu äußern. Ich dokumentiere damit meinen Willen, der bindend für alle Behandler, wie z.B. Ärzte, Pflegeheime, Angehörige etc. ist.

Die Beratung kann von Ärzten, Rechtsanwälten oder Notaren oder auch Hospizvereine stattfinden. Doch am wichtigsten sind in meinen Augen Sie selbst, also die Person, die diese Verfügungen trifft. Achten Sie darauf, daß ihre Wünsche dokumentiert werden.

Die Patientenverfügung kann widerrufen werden und durch eine neue ersetzt werden, ganz und auch teilweise.

Bei Unstimmigkeiten ist eine private Rechtsschutzversicherung von Vorteil, um die Rechte durchzusetzen z.B. beim Betreuungsgericht.

Auf die Vorsorgevollmacht kommt der Name des Bevollmächtigten, der statt meiner Person entscheidet, also für mich und hoffentlich in meinem Sinne. Die bevollmächtigte Person sollte in der Lage sein, diese auch durchzusetzen.

Vorsorgevollmacht sollte über den Tod hinaus ausgestellt sein. Die bevollmächtigte Person sollte eine Person meines Vertrauens sein. Gut ist es auch, z.B. eine Rangfolge festzulegen. Und es muß auch nicht alles in einer Hand sein. Die finanziellen Dinge können z.B. von einer anderen Person geregelt werden als die häusliche Pflege. Das Original der Vorsorgevollmacht sollte bei der bevollmächtigten Person sein.

Eine Betreuung kann jeder anregen. Wenn Sie einen Bevollmächtigten benannt haben, ist die gesetzliche Betreuung überflüssig und kommt nicht zum Tragen.

Ich persönlich halte eine private Bevollmächtigung für wesentlich besser als einen gesetzlich bestellten Betreuer, der alles darf und nicht immer die zu betreuende Person wirklich kennt.

Formulare gibt es z.B. beim Bundesjustizministerium. Auf der Seite des Bundesjustizministeriums können Sie sich auch gut zu den Themen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht informieren.

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