Rechtsschutzversicherungen in Coronazeiten

Wer regelmäßig mitliest, der weiß, daß für mich eine Rechtsschutzversicherung für die Bereiche Privat – Beruf – Verkehr mit zum Grundschutz gehört. Genauso wie zum Beispiel eine Unfallversicherung gehört die Rechtsschutzversicherung zu den eher günstigen Versicherungen.

Was soll mir schon passieren? Ich bin ein friedlicher Mensch. Ja, das höre ich öfter. Und noch öfter möchten Kunden rückwirkend eine Rechtsschutzversicherung abschließen, weil sie einen Verkehrsunfall hatten und der Unfallgegner etwas ganz anderes wahrgenommen hat als man selbst oder weil auf einmal mangels Aufträgen die Kündigung des Arbeitsplatzes per Post ins Haus geflattert ist oder oder oder …. . Die Liste der Schadenbeispiele ist lang.

Rückwirkend eine Rechtsschutzversicherung abschließen geht natürlich nicht. Im Gegenteil. Es gibt sogar Wartezeiten, bis man die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann.

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