Ein Testament hat nicht jeder. Viele denken auch nicht daran, ihre Schätze oder Immobilien per Testament zu verteilen. Viele meinen bestimmt auch, jeder der Erben bekommt schon seinen Teil. Und bestimmt ist vielen nicht bewußt, daß es oft Streit um das Erbe gibt. Doch leider ist es oft anders, als man denkt oder hofft und dafür gibt es die entsprechenden Handwerkszeuge. Ich gebe Ihnen mit meinem Text einen kurzen Überblick zu den Möglichkeiten, da ich als Versicherungsmaklerin natürlich keine Rechtsberatung geben kann. Aber jetzt erst einmal zu den versprochenen Informationen zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung inklusive Organverfügung, Sorgerechtsverfügung und dem Testament.
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht gebe ich der Person meines Vertrauens die volle Macht über mich und das ist auch gut so, denn die bevollmächtigte Person wurde ja von mir auserwählt und soll für mich entscheiden, wenn ich es nicht mehr kann. Viele sind der Meinung, mit der Betreuungsverfügung genauso gut aufgehoben zu sein, doch das ist meiner Meinung nach nicht so. Bei einer Betreuungsverfügung entscheidet im Endeffekt doch wieder das Gericht, ob meine Entscheidung für einen bestimmten Betreuer richtig war oder nicht. Daher denke ich, wenn Sie vorsorgen, dann richtig mit einer Vorsorgevollmacht für rechtliche und medizinische Dinge.
Patientenverfügung inklusive Organverfügung
Niemand darf über mein Leben entscheiden. Nur ich kann mit der Patientenverfügung in gesunden Zeiten festlegen, was im Notfall mit mir gemacht werden darf und was nicht. Denn die Patientenverfügung enthält auch Verbote für den behandelnden Arzt.
Sorgerechtsverfügung
Die Sorgerechtsverfügung ist sehr wichtig, wenn Sie noch minderjährige Kinder haben. Denn es ist leider nicht so, daß die Paten automatisch das Sorgerecht bekommen, wenn den Eltern etwas passiert. Treffen Sie diese wichtige Vorsorge!
Testament und Sterbeverfügung (Szenarium)
In meinem Testament gehts um meinen Nachlaß und in meiner Sterbeverfügung gehts darum, wie die Bestattung abläuft. Ob Erdverfügung oder Feuerbestattung …. ob Edelkaffee oder Häppchen …. wo ich bestattet werden möchte …. wer eine Einladung bekommen soll … Das ist wichtig, um meinen Nachkommen die Ruhe zu verschaffen, die sie brauchen, um zu trauern.
Ohne Testament geht es bei Familien folgendermaßen: Die Hälfte geht an den Ehepartner und die andere Hälfte an die Kinder, also die ersten im Stamm quasi.
Wenn keine Kinder vorhanden sind, erben als erstes die Eltern und danach kommen die Geschwister.
Besonders Acht geben sollten Paare, die ohne Trauschein zusammen leben. Denn ohne Testament erbt der Partner nichts.
Bei Paaren ohne Trauschein aber mit Kind erbt das Kind alles und der Partner nichts.
Bei einem Ehepaar ohne Kinder, aber mit noch lebenden Eltern bekommt der Partner die eine Hälfte und die Eltern bekommen die andere Hälfte. Hätten Sie das gewußt?? Da ist es doch besser, mit einem Testament vorzusorgen – oder?
Denn ohne Testament befinden sich Erben in einer Erbengemeinschaft, was auch nicht so klasse ist, denn jedem in der Erbengemeinschaft gehört die Hälfte von jedem vererbten Stück. Also zum Beispiel die Hälfte vom Haus, die Hälfte vom Auto, die Hälfte vom Schmuck. Da ist der Ärger doch fast schon vorprogrammiert.
Daher mein Tipp: Vermeiden Sie Erbengemeinschaften. Das führt oft zum Streit. Mit einem Testament ist das doch schnell und gut geregelt. Sie können im Testament doch einzelne Regelungen treffen – Vermächtnisse – und ganze Teile einzelnen Erben vermachen.
Und dann ist noch zu beachten, daß es in Deutschland sogenannte Pflichtteile gibt und zwar für folgende Angehörige: Eltern, Nachkommen und Ehegatten. Der Pflichtteil ist die Hälfte von dem, was diesen Erben vom Gesetz her zugestanden hätte. Und zu beachten ist, daß Pflichtteile immer in Geld ausbezahlt werden müssen. Das heißt, bei Immobilien oder Firmeninhabern steckt ja das Vermögen in Sachwerten und viele Erben kommen dann in Geldschwierigkeiten.
Also, Sie sehen schon. Hier ist anwaltliche Beratung nötig. Die beste Variante ist natürlich anwaltliche Beratung und Beratung von einer Versicherungsmaklerin. Mit dieser Variante ist man hinsichtlich des Testaments auf der sicheren Seite und kann schon zu Lebzeiten mithilfe der Versicherungsmaklerin das Erbe reduzieren, d.h. bestimmten Personen zukommen lassen ohne den Zugriff zu Lebzeiten zu verlieren. Da kommt es eben auf die passenden Produkte an.
Die Todesfallsumme für einen Begünstigten fällt zum Beispiel NICHT in den Nachlass.
Mit einem Testament kann ich das zwar regeln, aber da steht immer noch der Pflichtteil im Raum. Mit einer Versicherung kann ich die Person meiner Wahl begünstigen und zwar schon zu meinen Lebzeiten und habe trotzdem weiterhin Zugriff auf mein Vermögen, welches in der Versicherung steckt.
Ich zahle die Summe in eine Versicherung ein und setze die Person meiner Wahl unwiderruflich als Begünstigte ein. Das ist ganz wichtig. Man kann ja ein Produkt auswählen, wo ich während meiner Lebzeit noch Entnahmen tätigen kann.
Auch durch Schenkungen zu Lebzeiten kann ich mein Erbe reduzieren. Allerdings sind diese Schenkungen 10 Jahre lang angreifbar.
Mit bestimmten Versicherungsprodukten kann man die Familie absichern. Damit sichere ich meinen Erben Liquidität. Das ist ganz wichtig, wenn wegen der Pflichtteilsansprüche sonst Geldsorgen auf z.B. meine Frau oder meinen Mann oder meine Kinder zukommen würden.
Sie sehen, es gibt viel zu beachten.
Auf meinen Internetseiten können Sie einen Anruf anfordern und dann telefonieren wir und Sie können ihre Fragen loswerden.