Sorgerechtsverfügung – wofür?

Von vielen Stellen bekommt man in den letzten Jahren Formulare für eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eben auch für eine Sorgerechtsverfügung.

Meist wird einfach angenommen, daß im Falle des Falles die Taufpaten oder liebe Verwandte das Sorgerecht über die verwaisten Kinder bekommen. Doch das geschieht leider nicht automatisch. Mit einer Sorgerechtsverfügung stellen Sie sicher, daß die Personen das Sorgerecht für ihre Kinder bekommen, die Sie für geeignet halten.

In einer Sorgerechtsverfügung sollte enthalten sein, wer das Sorgerecht im Ernstfall übernehmen soll und wer als nächste Ersatzperson infrage kommt. Auch wer das Vermögen für die Kinder verwaltet, bis diese alt genug sind, es selbst zu übernehmen, sollte geregelt sein. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie auch bestimmen, ob das Sorgerecht auf eine Person übertragen werden soll oder eventuell auf zwei Personen aufgeteilt werden soll. Und wenn Sie eine Person haben, die ihrer Meinung nach auf keinen Fall das Sorgerecht bekommen soll, sollte das auch in die Sorgerechtsverfügung hinein.

Bevor Sie Personen als Sorgeberechtigte in die Sorgerechtsverfügung eintragen, ist es gut darüber nachdenken, ob die Personen dem auch nachkommen können und sich dazu bereit erklären. Die Personen müssen schließlich die elterlichen Aufgaben und Funktionen bei den Kindern übernehmen bis diese erwachsen sind. Das schließt ein, daß sich ihre Kinder dort wohlfühlen und die Sorgeberechtigten auch die Möglichkeiten haben, ihrer Verantwortung nachzukommen. Wichtig ist auch, ob ihre Kinder als Geschwister zusammenbleiben sollen.