Irrtümer über bestimmte Leistungen bei Tod

Es gibt so einige Fehlinformationen über unterschiedliche Leistungen, die Arbeitnehmern zustehen.

Im Oktober hat die Fachzeitschrift procontra-online.de mit einem Artikel darüber für Klarheit gesorgt. In dem Artikel wird darauf hingewiesen, daß es riskant ist, mit einem Sparvertrag für die Bestattung zu sparen. Es kann passieren, daß das Geld nicht ausreicht, wenn man früher verstirbt als geplant und wenn man länger lebt als geplant und im Pflegeheim versorgt werden muss, wird das Gesparte dafür verwandt und für die Bestattung bleibt nichts übrig.

Der nächste Punkt, auf den hingewiesen wird, ist, dass zunächst die Angehörigen oder Erben für die Bestattung aufkommen müssen und nicht der Staat. Nur, wenn die Angehörigen alle über keinerlei finanziellen Mittel verfügen, kommt das Sozialamt für die einfachste und günstigste Variante einer Bestattung auf.

Und auch, daß die Angehörigen nur für die Bestattung aufkommen müssen, wenn sie das Erbe annehmen stimmt nicht.

Und der Arbeitgeber zahlt auch kein Sterbegeld. Zumindest ist er in der Privatwirtschaft dazu nicht verpflichtet. Lediglich für Angehörige des öffentlichen Dienstes zahlt der Arbeitgeber das Gehalt noch für den Sterbemonat und zwei Folgemonate weiter.

Und zum Schluß noch: Es gibt kein Sterbegeld mehr von den Krankenkassen. Das ist seit 2004 ersatzlos gestrichen worden. Und das gilt für die gesetzlichen Krankenkassen genauso wie für die privaten Krankenkassen.

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