Über die Basisrente habe ich schon öfter geschrieben, hat wohl den Grund, dass ich diese Art der Vorsorge für Selbstständige und auch für diejenigen, die etwas mehr Steuern zahlen, wirklich gut finde.
Monatliche Beiträge, deren Höhe sich jeder selbst aussuchen und gut zahlen kann und dann die Möglichkeit am Ende des Jahres oder natürlich auch im Laufe des Jahres noch Zuzahlungen zu leisten, vielleicht sogar nachdem ein Steuerberater einmal durchgerechnet hat, in welcher Höhe diese Zuzahlung für mich am sinnvollsten ist, ist schon genial. In Kurzform kürze ich dann mit meinen Beiträgen die Vorauszahlungen ans Finanzamt, heißt, klar muss ich Beiträge zahlen, aber doch lieber an mich – oder?
Die Basisrente ist also eine steuerlich geförderte Art der Altersversorgung und ergänzt bei Angestellten die gesetzliche Rente und bei Selbständigen ist die Basisrente quasi der Ersatz für die gesetzliche Rente und muss somit später im Rentenbezug versteuert werden. Die Basisrente kann frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausbezahlt werden und kann nur in Form einer monatlichen Rente bezogen werden, eine Einmalauszahlung ist nicht möglich.
Gerne rechne ich Ihnen ein unverbindliches Beispiel und beantworte Ihnen ihre Fragen zu diesem spannenden Thema.
Wir können auch erst einmal telefonieren.