Lebensversicherungen – Gesetzesänderung?

Momentan wird viel über das Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) geschrieben und diskutiert und wieder einmal werden die Endverbraucher mit angstmachenden Überschriften verunsichert. Die Verluste, von denen da geschrieben wird, sind in den genannten Höhen wohl kaum von dem Durchschnittskunden zu erwarten. Und wie so oft hier in unserem Lande, wird natürlich das negative bei den Änderungen schön groß dargestellt und aufgebauscht und die positiven Aspekte fallen nicht weiter auf, wenn sie denn genannt werden.

Sorry, aber auch eine Versicherungsmaklerin ist nur ein Mensch und irgendwann muß es raus … .

Noch vor kurzer Zeit wurden die Verbraucher – also wir – dazu aufgefordert, persönlich Verantwortung zu übernehmen und privat unsere Rentenversorgung aufzustocken, weil von der gesetzlichen Versorgung in der Zukunft wohl niemand mehr seinen Lebensstandard wird halten können. Da wird dann auf Fördermöglichkeiten etc. hingewiesen und auf die richtige Auswahl von Versicherern. Und natürlich ist das gut so, denn die Renteninformation bestätigt Ihnen die Höhe der zu erwartenden Rente regelmäßig schwarz auf weiß.

Vor allem ist mir wichtig, daß Sie als Endverbraucher und Kunde jetzt nicht vorschnell die alten und gut verzinsten Lebens- oder Rentenversicherungen kündigen!!!  Das wäre ja super für die Versicherungen! Wenn keiner durchhält bis zum Ende, brauchen auch weniger Bewertungsreserven ausbezahlt werden ….

Um die geht es übrigens bei dem ganzen Hick und Hack. Nicht um die von Ihnen eingezahlten Beiträge und auch nicht um die Garantieverzinsung!!! Sondern um die Bewertungsreserven (stille Reserven). Diese sollen gerechter verteilt werden zwischen den alten schon lange laufenden Verträgen und den neu abgeschlossenen Verträgen. Natürlich finde ich das auch nicht gut, denn das reduziert die Auszahlung auch meiner alten Verträge. Doch wenn ich das Durcheinander richtig verstanden habe, geht es  in erster Linie um alte schon lange laufende Verträge, die jetzt kurzfristig auslaufen.

Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung schriftlich – am besten mit einem Einschreiben gegen Rückschein – über die Höhe der Bewertungsreserven in Ihrem Versicherungsvertrag und entscheiden dann, was zu tun ist. Bei alten Verträgen, die schon länger als 12 Jahre laufen, könnte man sich auch die schon angesammelten Überschüsse auszahlen lassen und den Vertrag ansonsten wie gehabt fortführen (also ohne Veränderung des Garantiezinses und unter Beibehaltung der steuerfreien Auszahlung).

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat dazu am 23.06.2014 einen Musterbrief ins Netz gestellt. Und auch die Verbraucherschützer raten dazu, Ruhe zu bewahren und genau zu prüfen, ob es sich lohnt, die Lebensversicherung zu kündigen. Oder gehen Sie davon aus, daß jemand von der Presse Ihnen später die Rente aufstockt bzw. den Lebensabend netter gestaltet, als es mit der gesetzlichen Versorgung alleine möglich wäre ….  Überlegen Sie genau und in Ruhe, denn Sie haben sich ja etwas dabei gedacht, als Sie den Vertrag damals abgeschlossen haben und das Geld für einen bestimmten Zweck eingeplant.

 

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