Pflegerente – kein schönes Thema für viele von uns …

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Eines jener Themen, über die man nicht gerne nachdenkt, ist die Sache mit dem Pflegefall. Dennoch ist es sinnvoll und nötig, für eine solche Situation Vorsorge zu schaffen, denn es kann jeden jederzeit betreffen. Durch Krankheit oder Unfall kann ein Angehöriger oder man selbst von heute auf morgen zum Pflegefall werden – und dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegerente nur die Basis abdecken, ist kein Geheimnis. Zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegerente und den tatsächlichen Kosten klafft eine große Lücke, die jedoch durch Pflegezusatzversicherungen wie beispielsweise eine private Pflegerente geschlossen werden kann.

Seitdem der Gesetzgeber im Jahre 1995 die gesetzliche Pflegerente eingeführt hat, ist jeder verpflichtet, das Pflegerisiko durch Pflegeversicherungen abzusichern. Die Pflegerente zählt zu den Sozialversicherungen wie die gesetzliche Kranken-, Arbeitslosen, Unfall- und Rentenversicherungen.  Die gesetzlichen Pflegeversicherungen stellen als jüngster Zweig der Sozialversicherungen deren fünfte Säule dar. Alle Krankenversicherungen, egal ob es sich um eine gesetzliche Krankenkasse oder um eine private Krankenversicherung handelt, sind gehalten, auch Pflegeversicherungen anzubieten. Dabei gilt der Grundsatz, dass  die Pflegeversicherungen den Krankenversicherungen folgen, das bedeutet, wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, der ist verpflichtet, auch die Pflegerente bei der gesetzlichen Kasse zu versichern. Wer privat krankenversichert ist, muss zwingend auch eine private Pflegerente abschließen.

Das hört sich so vom Grundsatz her nicht schlecht an. Leider ist aber die Umsetzung der Pflegerente in der Praxis insofern mangelhaft, dass die immensen Kosten, die im Pflegefall entstehen können, nur zum Teil aufgefangen werden. Wenn beispielsweise ein Pflegefall in einem Pflegeheim untergebracht werden muss, dann wird derjenige, der ausschließlich über die gesetzliche Pflegerente versichert ist, selbstverständlich in einer Einrichtung untergebracht, die preiswerte Leistungen anbietet. Die traurige Tatsache ist aber, dass es gravierende Unterschiede in den Leistungen der Pflegeheime gibt, die teureren Heime bieten eben meist auch bessere Leistungen. Wer in der glücklichen Lage ist, neben der gesetzlichen Pflegerente über private Vorsorge in Sachen Pflegeversicherungen zu verfügen, der kann sich einen Platz in einem der besseren Heime leisten. Schon alleine aus diesem Grund ist es dringend anzuraten, sich mit dem Thema Pflegezusatzversicherungen auseinanderzusetzen. Die private Pflegerente stellt einen ausgesprochen wichtigen Baustein der Vorsorge dar.

Auch wenn die zu pflegende Person zu Hause untergebracht wird, reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegerente bei weitem nicht aus. Sicher, es werden Zuschüsse gegeben, beispielsweise, wenn eine durch die Pflege bedingte Umbaumaßnahme erforderlich wird, zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts. Doch die tatsächlichen Kosten für die Pflege sind oft sehr viel höher als die Leistungen, die von der gesetzlichen Pflegerente erbracht werden. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegerente sind gestaffelt nach Pflegestufen. Wer welche Pflegestufe erhält, entscheiden die Gutachter des ärztlichen Dienstes. Wenn nun ein Pflegebedürftiger nicht allein von den Angehörigen gepflegt werden kann, sondern zusätzlich noch die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen werden müssen, kommen in der Regel hohe Kosten auf die Familie zu. Glücklicherweise kann man durch Pflegezusatzversicherungen Vorsorge treffen und diese Lücke mit privaten Pflegeversicherungen schließen. Die private Pflegerente wird von sehr vielen Versicherern angeboten, ein Vergleich lohnt sich. Sprechen Sie mich an, ich bin Ihnen gerne bei der Auswahl der für Sie optimalen Pflegezusatzversicherung behilflich.

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