In 2017 kommen Änderungen im Pflegegesetz auf uns zu und so richtig vergleichbar sind die Leistungen mit den bisherigen nicht. Daher gilt es, sich auf die neuen Gesetze einzustellen. Es gibt ab 2017 fünf unterschiedliche Pflegegrade und es gibt wie auch bisher ambulante Geldleistungen, ambulante Sachleistungen und stationäre Leistungen.
Aber eine richtige Lösung für die Lücke bei stationärer Pflege stellt auch das neue Gesetz in meinen Augen nicht dar. Die Lücke besteht jetzt in 2016 und besteht auch in 2017 weiterhin. Daran ändern auch 100,00 Euro mehr monatlich nicht wirklich etwas. Es ist zwar schon ein Schritt in die richtige Richtung, aber die fällige Zuzahlung im stationären Bereich bleibt trotzdem enorm hoch. Diese Lücke gilt es abzusichern, wenn man nicht will, daß angesammeltes Vermögen oder das abbezahlte Eigenheim für die Pflege draufgeht. Wer Kinder hat, vermeidet mit dem Abschluß einer Pflegeversicherung natürlich auch, daß die Kinder zu Zahlungen für die Pflege herangezogen werden. Die Ideal Versicherung bietet hierfür eine gute Lösung. Der Vertrag kann mittels einer Einmalzahlung oder mit monatlichen Beiträgen abgeschlossen werden und die flexible Vertragsgestaltung läßt auch zu, daß Sie einen Todesfallschutz mit einplanen, so daß ihr Geld nicht einfach weg ist, wenn Sie versterben, ohne ins Pflegeheim gekommen zu sein.
Wer jetzt schon eine Pflegeversicherung hat, kann bei der Ideal ohne erneute Gesundheitsfragen natürlich den Tarif wechseln, aber man muß es nicht. Die IDEAL stellt für alle vor 2017 geschlossenen Verträge sicher, dass nach den bisher vereinbarten Leistungsauslösern eine Rente gezahlt wird!!!
Ganz wichtig finde ich auch, daß auch bei einer Umstellung die ursprünglichen Rechnungsgrundlagen erhalten bleiben. D.h. wer in diesem Jahr noch einen Vertrag abschließt, sichert sich noch den Zins von 1,25 %. Ab 2017 sinkt der Rechnungszins auf 0,9 %.
Die umfangreicheren Leistungen mit dem neuen Pflegegesetz und die Senkung des Rechnungszinses führen dazu, daß die Pflegerentenhöhe nach dem neuen Pflegegesetz bei gleichem monatlichen Beitrag geringer ausfallen wird. Daher ist es sicher sinnvoll, noch in diesem Jahr einen Vertrag abzuschließen. Der Beitrag wird sicher steigen im Verhältnis zur Pflegerentenhöhe ab 2017.
Sie wissen, daß Sie sich versichern sollten, wissen allerdings noch nicht so genau wie und wogegen und womit. Ich helfe Ihnen da gerne weiter und erstelle Ihnen Angebote mit unterschiedlichen Leistungen, so daß Sie sich ein passendes Angebot heraussuchen können.
Fordern Sie einfach hier einen Anruf von mir an und dann telefonieren wir in den kommenden Tagen.
Das war mein Tipp für heute – ihre Versicherungsmaklerin Marion Wickermann am 18. Oktober 2016