Berufsunfähigkeitsversicherung der SwissLife

Heute geht es um die Angebote im Berufsunfähigkeitssektor der SwissLife. Am Markt seit 1894. Seit über 20 Jahren bekommt die Berufsunfähigkeitsversicherung der Swiss Life von z.B. Franke und Bornberg die besten Bewertungen – FFF – und es gibt nicht viele Versicherungen in diesem Bereich, die über so lange Jahre Topbewertungen nachweisen können. Da wird die Luft schon dünn. Wir reden hier von weniger als einer Handvoll Gesellschaften und heute gehe ich für Sie etwas näher auf die Produkte der SwissLife ein.

Alles, was überwiegend im Bereich Metall, Elektro, Stahl, Holz, Textil, Bekleidung und Kunststoff zu tun hat, ist mit der MetallRente.BU der Swiss Life gut aufgehoben. Obwohl die hauseigene Berufsunfähigkeitsversicherung der SwissLife heutzutage auch schon ganz nah an diesen guten Zahlbeiträgen der MetellRente.BU dran ist.

775092_535477963151541_1868149123_o

Wichtig ist vor allem für alle Versicherten, daß die Bedingungen stimmen und die Leistungsbereitschaft im Falle der Inanspruchnahme auch paßt. Da nützt Ihnen der billigste Beitrag nix, wenn die Bedingungen schlecht sind oder nicht das versichert ist, was sie denken versichert zu haben. Die BU-Definition muß stimmen und die Nachversicherungsgarantien zur z.B. Ergänzung der vorhandenen Berufsunfähigkeitsversicherung auch. Die SwissLife bietet da mit zusätzlichen Bausteinen interessante Einschlußmöglichkeiten. Mit BU protect kann man z.B. für 5 Euro monatlich 70 % seiner versicherten Berufsunfähigkeitsrente für maximal 3 Jahre sichern, z.B. in der Zeit des Mutterschutzes.

Schüler sind ab 10 Jahren mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung – BU 4U –  absicherbar. Wie lange ist denn ihr Kind als Schüler dort versichert versichert? Wie lange läuft so eine Schulfähigkeitsversicherung? Und auch hier hat die Swiss Life eine klare Regelung getroffen: Nach Beendigung der Schule endet die Versicherung mit Beginn der Sommerferien in dem jeweiligen Bundesland, in dem sie wohnen.

Aus der Werbung und vielleicht auch, weil Sie sich schon über die Absicherungsmöglichkeiten bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung informiert haben, wissen Sie, daß eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Zeit bis zur Rente abdeckt. Das heißt, der Versicherungsschutz sollte so lange laufen, bis Sie in Rente gehen.

Wie Sie ihre persönliche Berufsunfähigkeitsabsicherung gestalten möchten, hängt natürlich von Ihnen ab. Um Ihnen die richtige Absicherungshöhe anbieten zu können, sollten Sie mir ihr Bruttoeinkommen mitteilen oder aber die gewünschte Höhe ihrer Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsrente darf ihr monatliches Einkommen nicht übersteigen und sollte ihre festen Ausgaben decken. Bedenken Sie bei der Wahl der Absicherungshöhe, das die Berufsunfähigkeitsrente im Bezug ihr Einkommen darstellt, von dem Sie leben müssen.

Eine sinnvolle Zusatzdeckung für die Berufsunfähigkeitsversicherung der SwissLife könnte sein:

Die Schwere-Krankheiten-Option: Hier  gibt es eine 12-fache, 24-fache oder auch 36-fache Monatsrente als Einmalzahlung bei schweren Krankheiten. Die Krankheiten sind natürlich klar definiert.

Die Pflegefall-Option ist die zweite Möglichkeit als zusätzlicher Einschluß in die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier gibt es die care-Option, wo Sie als Versicherter dann die versicherte Berufsunfähigkeitsrente ein Leben lang bekommen, wenn Sie ein Pflegefall sind. Und dann gibt es noch die care plus-Option. Hier wird die versicherte Berufsunfähigkeitsrente mit einer zusätzlichen Pflegerente in gleicher Höhe versehen – also würden Sie hier quasi die doppelte Berufsunfähigkeitsrente bekommen. Bei diesen beiden Pflegerenten handelt es sich um echte Pflegerenten und damit sind es steuerfreie Pflegerenten im Bezug.

Dritte Möglichkeit ist der Einschluß von Arbeitsunfähigkeit (Gelbe-Zettel-Regelung).

Und die vierte Möglichkeit ist ein Krankentagegeld, das auf ein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet und das nach Feststellung der BU noch bis zu 6 Monate weiterleistet und auch das Geld nicht zurückfordert, wenn die BU-Leistung rückwirkend geleistet wird.

Swiss Life BU hat sich in diesem Fall mit der ARAG zusammengetan, so daß nach Policierung der BU von der Swiss Life das ARAG KT plus einfach auch policiert wird. Die ARAG verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht solange der BU-Schutz bei der Swiss Life besteht. Das ist wirklich eine tolle Sache!

So, welcher Baustein soll es bei Ihnen sein oder vielleicht doch alle 4?

Angebote berechne ich Ihnen gerne. Schreiben Sie mich einfach an oder fordern Sie ein unverbindliches Telefonat mit mir an.

 

 

 

TwitterFacebookXINGBlogYouTubeInstagram